Preisliste der Vermittlungsgebühren
ETNA NEKRETNINE d.o.o.
Gültig ab: 07.07.2026
Diese Preisliste ist integraler Bestandteil des Immobilienvermittlungsvertrags, der zwischen ETNA NEKRETNINE d.o.o., Put Vrila 1, OIB:95480680740, 51/2022 (Registriernummer der Eintragung im Vermittlerregister) (im Folgenden: der Vermittler) und dem Auftraggeber geschlossen wurde.
Alle in dieser Preisliste angegebenen Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und werden um die MwSt. gemäß den geltenden Vorschriften erhöht.
Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird durch den Vermittlungsvertrag bestimmt, in Übereinstimmung mit dieser Preisliste, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Gesetz über die Immobilienvermittlung.
I. VERMITTLUNGSGEBÜHREN
Vermittlung beim Verkauf von Immobilien
Wenn der Verkäufer der Auftraggeber des Vermittlers ist:
- Vermittlungsgebühr: bis zu 6% des vereinbarten Kaufpreises.
- Mindestvermittlungsgebühr: 1.500,00 EUR.
Vermittlung beim Kauf von Immobilien
Wenn der Käufer der Auftraggeber des Vermittlers ist:
- Vermittlungsgebühr: bis zu 6% des vereinbarten Kaufpreises.
- Mindestvermittlungsgebühr: 1.500,00 EUR.
Vermittlung bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien
Wenn der Vermieter oder Verpächter der Auftraggeber des Vermittlers ist:
- für Verträge unter 6 Monaten – 75% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung
- für Verträge von 6 bis 36 Monaten – 100% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung
- für Verträge ab 36 Monaten – 150% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung
Vermittlung bei der Anmietung oder Pacht von Immobilien
Wenn der Mieter oder Pächter der Auftraggeber des Vermittlers ist:
- für Verträge unter 6 Monaten – 75% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung
- für Verträge von 6 bis 36 Monaten – 100% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung
- für Verträge ab 36 Monaten – 150% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung
II. VON DER VERMITTLUNGSGEBÜHR UMFASSTE DIENSTLEISTUNGEN
Die Vermittlungsgebühr umfasst die regelmäßigen Vermittlungsdienstleistungen, die ETNA NEKRETNINE d.o.o. während der Vorbereitung und Durchführung des Rechtsgeschäfts erbringt, insbesondere:
- Suche und Verbindung des Auftraggebers mit einem potenziellen Vertragspartner zum Zweck des Abschlusses des Rechtsgeschäfts;
- Bewertung der Marktposition der Immobilie und Information des Auftraggebers über die Marktlage und vergleichbare Preise;
- Sammlung und Prüfung der verfügbaren Unterlagen über die Immobilie sowie Überprüfung des Eigentumsstands im Rahmen der verfügbaren Daten;
- Erstellung von Präsentationsmaterialien und professionelle Vorbereitung der Immobilie für den Markt mit detaillierter Beschreibung mittels Fotografien;
- Werbung der Immobilie über geeignete Marketingkanäle im In- und Ausland, sofern anwendbar;
- Organisation und Durchführung von Immobilienbesichtigungen;
- Kommunikation mit interessierten Käufern, Mietern oder anderen potenziellen Vertragspartnern;
- Teilnahme an Verhandlungen zur Erreichung für den Auftraggeber akzeptabler Bedingungen;
- rechtzeitige Information des Auftraggebers über alle für den Abschluss des Rechtsgeschäfts wichtigen Umstände, die dem Vermittler bekannt sind oder bekannt sein müssen;
- Zusammenarbeit mit Rechtsdienstleistern, die den gesamten Kaufprozess von der Vorbereitung des Vorvertrags, Kaufvertrags, der tabularen Erklärung bis zur Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch und des Miet-/Pachtvertrags überwachen und leiten;
- Erstellung eines detaillierten Übergabeprotokolls mit den Vertragsparteien;
- Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen für den Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien durch Drittstaatsangehörige;
- Übertragung aller Nebenkosten auf den neuen Eigentümer oder neuen Mieter/Pächter;
- Überprüfung der Grundstückszweckbestimmung, wenn Gegenstand der Vermittlung ein Bau- oder sonstiges Grundstück ist;
- Information des Auftraggebers über Verpflichtungen aus den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Wahrung der Vertraulichkeit von Daten und Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Vorschriften;
- Handeln mit der Sorgfalt eines guten Sachverständigen gemäß den Regeln des Fachgebiets.
III. VERMITTLUNG FÜR BEIDE AUFTRAGGEBER
ETNA NEKRETNINE d.o.o. darf nur dann für beide Vertragsparteien vermitteln, wenn mit jeder Partei ein separater Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Vermittlungsgebühr darf ausschließlich von der Person verlangt werden, mit der ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen wurde.
Kauf und Tausch
Der höchste Gesamtbetrag der Vermittlungsgebühren, den ETNA NEKRETNINE d.o.o. von allen Auftraggebern für dieselbe Immobilie verlangen kann, beträgt 6% des vereinbarten Kaufpreises bzw. des Wertes des Rechtsgeschäfts, zzgl. MwSt.
Wenn vereinbart wurde, dass die Gebühr von beiden Vertragsparteien gezahlt wird, darf ihr Gesamtbetrag die genannte Grenze nicht überschreiten.
Wenn der Vermittler für dieselbe Immobilie einen Vermittlungsvertrag mit zwei Auftraggebern abgeschlossen hat, aber vereinbart wurde, dass die Vermittlungsgebühr nur von einer Vertragspartei gezahlt wird, darf der Vermittler von dieser Partei eine Vermittlungsgebühr von bis zur Hälfte des höchsten Gesamtbetrags der in dieser Preisliste festgelegten Vermittlungsgebühr verlangen, d.h. bis zu 6% des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie bzw. des Wertes des Rechtsgeschäfts, zzgl. MwSt.
Miete und Pacht
Der höchste Gesamtbetrag der Vermittlungsgebühren, den ETNA NEKRETNINE d.o.o. von allen Auftraggebern für dieselbe Immobilie verlangen kann, beträgt 200% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung, zzgl. MwSt.
Wenn der Vermittler für dieselbe Immobilie einen Vermittlungsvertrag mit zwei Auftraggebern abgeschlossen hat und in diesen Verträgen vereinbart wurde, dass die Vermittlungsgebühr von beiden Vertragsparteien gezahlt wird, darf der Gesamtbetrag der von beiden Auftraggebern für dieselbe Immobilie eingezogenen Vermittlungsgebühren den höchsten Gesamtbetrag der in dieser Preisliste festgelegten Vermittlungsgebühr nicht überschreiten.
Wenn der Vermittler für dieselbe Immobilie einen Vermittlungsvertrag mit zwei Auftraggebern abgeschlossen hat, aber vereinbart wurde, dass die Vermittlungsgebühr nur von einer Vertragspartei gezahlt wird, darf der Vermittler von dieser Partei eine Vermittlungsgebühr von bis zur Hälfte des höchsten Gesamtbetrags der in dieser Preisliste festgelegten Vermittlungsgebühr verlangen, d.h. bis zu 150% einer monatlichen Miet- oder Pachtzahlung, zzgl. MwSt.
IV. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
Die Vermittlungsgebühr bezieht sich auf die regelmäßigen Vermittlungsdienstleistungen.
Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht von den regelmäßigen Tätigkeiten des Vermittlers umfasst sind, werden gesondert vereinbart.
Auf Antrag des Auftraggebers kann ETNA NEKRETNINE d.o.o. organisieren oder koordinieren:
- Immobilienbewertungen
- Architektur- und Planungsleistungen
- Vermessungsleistungen
- Erstellung von Energieausweisen
- Home Staging und Inneneinrichtung
- Finanz- und Steuerberatung
- Unterstützung bei der Finanzierungsbeschaffung
- Immobilienverwaltung
- andere Fachdienstleistungen nach den Bedürfnissen des Auftraggebers.
Kosten von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsgebühren, Steuern, Vermessungsleistungen, Architekten, Gutachtern, Banken, Übersetzern und anderen Fachleuten sind nicht in der Vermittlungsgebühr enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.